Erbe und Testament

Erbe und Testament

Die Regelung der eigenen Hinterlassenschaften

Wann wird ein Testament benötigt?

Die Erstellung eines Testaments ist immer dann hilfreich, wenn der Erblasser sein Vermögen nach seinen eigenen Wünschen vererben möchte. Liegt hierzu keine persönliche Verfügung vor, dann gilt die gesetzliche Erbfolge laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

An erster Stelle haben die „Erben erster Ordnung“ einen Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Sonderregelungen gelten für den Ehepartner.

Sollten diese Regelungen unzureichend sein bzw. nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen, empfiehlt sich das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages.

Das Testament muss der Erblasser handschriftlich verfassen, mit vollem Namenszug unterschreiben sowie mit Ort und Datum versehen. Eine notarielle Beratung ist zwar mit Gebühren verbunden, jedoch können damit Unklarheiten vermieden werden, die nicht selten in vielen Familien für Streit sorgen.

Auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen.

www.bmjv.de

Wir bitten um Beachtung:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Digitaler Nachlass

Internetbanking, Social Media, Online-Verträge oder Facebook: Im Trauerfall gilt es zu bedenken, dass die Internetaktivitäten des Verstorbenen ebenfalls geregelt werden müssen. Unter Umständen können andernfalls Zusatzbelastungen auf die Hinterbliebenen zukommen.